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AGB

Geltungsbereich
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der ManufactIS GmbH, Essen (NRW), Bundesrepublik Deutschland, gelten ausschließlich und für alle, auch künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Käufer. Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Käufers erkennt manufactis GmbH nicht an, es sei denn, manufactIS GmbH hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Die manufactIS GmbH-Bedingungen gelten auch dann, wenn manufactIS GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen, die zwischen manufactIS GmbH und dem Käufer zwecks Durchführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

1.Angebote und Auftragsbestätigung
a.     Sämtliche Angebote für manufactIS GmbH -Erzeugnisse, auch diejenigen etwaiger Handelsvertreter von manufactIS GmbH , erfolgen freibleibend und vorbehaltlich jederzeitiger Änderungen und Berichtigung. Zum Zustandekommen eines Vertrages bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen Auftragsbestätigung von manufactIS GmbH.

b.     manufactIS GmbH-Erzeugnisse sind zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland und für die Ausfuhr und den Weiterverkauf in alle Länder bestimmt, für die keine besonderen Ausfuhrgenehmigungen der USA und/oder der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind.

c.     manufactIS GmbH behält sich das Recht vor, Preise und/oder Bedingungen von Angeboten und Aufträgen zu berichtigen, falls diese Preise bzw. Bedingungen infolge von Schreib- oder Übertragungsfehlern, eingeschlossen eine unrichtige Auslegung von Kundenspezifikationen, unrichtig sind.

2.Preise, Rechnungen, Zahlungen, Eigentumsvorbehalt
a.     Die Preise unserer Angebote und Rechnungen verstehen sich in EURO, ausschließlich Verpackung ab manufactIS GmbH, Werk Essen (NRW), Bundesrepublik Deutschland.

b.     Der Mindest-Warenwert pro Sendung beträgt EUR 40,- bzw. der entsprechende Gegenwert zuzüglich Transportkosten, Versicherungsspesen usw.

c.     Alle Rechnungen sind zahlbar netto ohne Abzug entsprechend unserer Fakturierung in Euro oder einer anderen frei konvertierbaren Währung, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum. Der Verzugseintritt bestimmt sich nach § 286 Abs. 3 BGB, der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von manufactIS GmbH anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Käufer ist nur zulässig, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die etwaige Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Käufers.

d.     Wird ein Auftrag in Teillieferungen abgewickelt, so erfolgt die Abrechnung dementsprechend auf Basis dieser Teillieferungen. Hält der Käufer den Abrufturnus nicht ein, so kann manufactIS GmbH den Liefergegenstand zu den ursprünglich vereinbarten Terminen dergestalt in Rechnung stellen, als sei Lieferung zu diesen Terminen erfolgt. Hierdurch bei manufactIS GmbH  anfallende Mehrkosten, einschließlich solcher im Zusammenhang mit einer etwaigen Bearbeitung von Sonderausführungen, gehen zu Lasten des Käufers; das gleiche gilt hinsichtlich des Risikos und der Kosten für zur Verfügung des Käufers gehaltene Gegenstände.

e.     Mengen- und Mängelrügen sowie Beanstandungen von Fehlern in Rechnungen sind manufactIS GmbH gegenüber vom Käufer unverzüglich zu erheben; widrigenfalls sie nicht anerkannt werden.

f.     manufactIS GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist manufactIS GmbH  berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Erzeugnisse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Nach Rücknahme der gelieferten Erzeugnisse ist manufactIS GmbH zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Erzeugnisse pfleglich zu behandeln, insbesondere, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und ähnliche Schäden sowie gegen Einbruch/Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen bzw. durchführen lassen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer manufactIS GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer haftet manufactIS GmbH für die angemessenen Kosten etwaiger zur Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts erforderlicher gerichtlicher und außergerichtlicher Maßnahmen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt an manufactIS GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, ist manufactIS GmbH jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Vorbehaltsware, insbesondere durch Weiterleitung der Erlöse aus der Weiterveräußerung nicht mehr nachkommt oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder ein solcher Antrag von dritter Seite gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen kann manufactIS GmbH  verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt und alle sonstigen zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für manufactIS GmbH  vorgenommen. Wird der gelieferte Gegenstand mit anderen, manufactIS GmbH  nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt manufactIS GmbH  das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu dem anderen verarbeiteten Gegenstand zu der Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. manufactIS GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit nach ihrer Wahl freizugeben, als ihr Wert die offenen Forderungen von manufactIS GmbH  um mehr als 20% übersteigt. Sofern sich die dem Eigentumsvorbehalt der manufactIS GmbH unterliegende Ware nicht in Deutschland befindet, ist der Käufer verpflichtet, mit manufactIS GmbH  diejenigen Vereinbarungen zu treffen bzw. Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich oder ratsam sind, um manufactIS GmbH außerhalb Deutschlands die gemäß dem vorher Gesagten vorgesehene oder eine ihr möglichst gleichwertige Sicherung zu verschaffen.

3.Versand und Versicherung
a.     Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Sendung wird nur auf Verlangen des Käufers versichert, wobei die Kosten in diesem Fall zu Lasten des Käufers gehen.

b.     Von manufactIS GmbH angegebene Liefertermine bzw. Lieferfristen gelten nur als annähernd, es sei denn, es wurde schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart. Der Beginn einer Frist setzt die Abklärung aller offenen Fragen und die Einhaltung aller insoweit bestehenden Verpflichtungen des Käufers voraus. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger, unvorhergesehener, nicht von manufactIS GmbH zu vertretender Umstände wie insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoff-beschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten usw. führen nicht zu einer Haftung von manufactIS GmbH  wegen Verzugs oder aus sonstigen Gründen. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so sind manufactIS GmbH  und der Käufer nach Ablauf einer angemessenen schriftlichen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens in Fällen, in denen der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bzw. Kardinalpflichten seitens manufactIS GmbH  beruht, ein kaufmännisches Fixgeschäft schriftlich vereinbart wurde oder wegen eines von manufactIS GmbH  zu vertretenden Verzuges das Interesse des Käufers an der Vertragserfüllung fortgefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung von manufactIS GmbH jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.Gewährleistung/Haftung
a.     Mängelhaftungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser unverzüglich nach Erhalt der Ware diese untersucht und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber manufactIS GmbH rügt. Soweit ein von manufactIS GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist manufactIS GmbH nach ihrer Wahl – ausgenommen im Fall des § 478 BGB und im Übrigen unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Käufers – zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist manufactIS GmbH  zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere falls sich diese aus von manufactIS GmbH zu vertretenden Gründen unangemessen verzögert oder falls die Nacherfüllung anderweitig fehlschlägt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Grund – ausgeschlossen. manufactIS GmbH  haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von manufactIS GmbH beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn manufactIS GmbH eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie schriftlich übernommen hat. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Sofern manufactIS GmbH schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht verletzt, ist deren Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche des Käufers wegen Mängel der gelieferten Erzeugnisse verjähren in einem Jahr, gerechnet ab Ablieferung.

b.     Soweit hierin die Haftung der manufactIS GmbH für Mängel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche des Käufers, einschließlich solcher wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüche aus der deliktischen Produzentenhaftung.

c.     Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

d.     Jegliche Gewährleistung bzw. Haftung der manufactIS GmbH ist ausgeschlossen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung von manufactIS GmbH -Erzeugnissen, ebenso bei ungenügender oder falscher Wartung bzw. bei ungeeigneten oder unsachgemäßen Eingriffen des Käufers oder Dritter. manufactIS GmbH übernimmt auch keine Gewähr bzw. Haftung dafür, dass die manufactIS GmbH-Erzeugnisse bestimmten Unfallverhütungs- und/oder Gesundheitsschutzvorschriften entsprechen.

e.     Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung in den manufactIS GmbH -Bedingungen gilt nicht, falls manufactIS GmbH (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge fahrlässiger Pflichtverletzung von manufactIS GmbH oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder (ii) sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von manufactIS GmbH oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, zu vertreten hat.

5.Warenrücknahme
a.
    Rücksendungen zwecks Gutschrift oder Ersatzleistung werden nur dann angenommen, wenn die vorherige schriftliche Zustimmung von manufactIS GmbH eingeholt wurde.

b.     Rücksendungen (siehe Ziffer 5 A) müssen mit Lieferschein erfolgen, der die Kundenbestellnummer und die darauf bezügliche manufactIS GmbH-Rechnungsnummer ausweist.

c.     Rücksendungen (siehe Ziffer 5 A) sind franco zu bewirken, es sei denn, die Rücksendung erfolgt wegen eines von manufactIS GmbH zu vertretenden Irrtums oder manufactIS GmbH hat sich aus anderen Gründen zur Rücknahme verpflichtet.

6.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langen (Hessen), wobei manufactIS GmbH in jedem Falle berechtigt ist, den Käufer auch im Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall etwaige unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Lücke aufweist.